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Incoterms

INCOTERMS ist die Kurzform für: International Commercial Terms, (deut.: Internationale Handelsklauseln) Die Incoterms sind Regeln im Frachtverkehr für den internationalen Handel. Die Incoterms werden von der Internationalen Handelskammer in Paris veröffentlicht.

Die Incoterm-Klauseln werden in Form von je 3 Buchstaben (z.B. EXW oder FCA) definiert, regeln aber jeweils zehn grundsätzliche Verpflichtungen des Lieferanten und des Empfängers. U.a. wird in den Details der einzelnen Incoterms geregelt:
Beschaffung der Dokumente (für Ein- bzw. Ausfuhr),
Abschluss von Beförderungs- und/ oder Versicherungsverträgen,
Form und Ort der Lieferung,
Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer,
Kostenteilung der Frachtkosten,
Übernahme (auch anteilig) von Versicherungsprämien,
Leistung von Einfuhr- bzw. Ausfuhrzoll,
etc.
Durch Nutzung der international gültigen Incoterms in Kaufverträgen wird eine unterschiedliche Auslegung von nationalem Handelsrecht in den beteiligten Ländern weitgehend vermieden. Dadurch leisten die Incoterms einen wichtigen Beitrag zur Harmonisierung des globalen Handels.
Die aktuelle Fassung der Incoterms (Incoterms 2010) ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten, dabei wurden die Zahl der gülzigen Incoterms von vorher 13 auf nun 11 reduziert:

EXW - Ex Works/Ab Werk
FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer
FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff
FOB - Free On Board/Frei an Bord
CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht
CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht
CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei
CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert
DAP - Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort
DAT - Delivered At Terminal /Geliefert Terminal
DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt




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